1. ALLGEMEINES
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen der Brazda Gbr, nachfolgend Ninety-6 Eventdesign genannt. Mit der verbindlichen Bestellung erkennt der Kunde die AGB vollständig an. Alle Angebote, die durch Ninety-6 Eventdesign gemacht werden, sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Angebot schriftlich vom Kunden bestätigt wurde. Im
Anschluss erhält der Kunde eine verbindliche Auftragsbestätigung. Inhalt und Umfang des geschlossenen Vertrages entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung von Ninety-6 Eventdesign. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch Ninety-6 Eventdesign schriftlich bestätigt werden. Alle Mietartikel sind Eigentum der Brazda Gbr.
2. VERMIETUNG VON DEKORATIONUND VERANSTALTUNGSBEDARF
2.1 MIETVERTRAG
Der Vertrag wird rechtskräftig, wenn der Mieter den Vertrag rechtsgültig gegengezeichnet hat, eine Auftragsbestätigung mit den angegebenen Mietartikel von Ninety-6 Eventdesign erhält und innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 30 % der gesamten Mietgebühr auf das Bankkonto von Vanessa Brazda überweist. Die 70 % Restzahlung ist 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum
fällig. Der Vertrag wird mit der Rückgabe der Artikel.
2.2. MIETPREISE
Die Mietpreise der Artikel stehen unter dem jeweiligen Artikel exklusive Mehrwertsteuer. Der Mietpreis entspricht pro Artikel und pro Mieteinheit (4 Tage) Preisänderungen sind vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Berechnung
erfolgt nach Vorlage einer verbindlichen Auftragsbestätigung.
2.3. KAUTION
Im Bedarfsfall wird eine Kaution in Höhe von 25 % des gesamten Mietpreises berechnet, die nach korrekter Rückgabe und Kontrolle der gemieteten Gegenstände an den Vermieter durch diesen zurückgezahlt wird. Die Kaution wird vertraglich festgehalten.
2.4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet, d.h. Ninety-6 Eventdesign versendet Rechnungen ausschließlich per E‑Mail. Bei Vertragsabschluss istinnerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Rechnungsbetrags fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Betrag dem Konto von Ninety-6 Eventdesign gutgeschrieben ist. Im Falle von Rücklastschriften hat der Kunde die von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten der Brazda Gbr zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Bei Zahlungsverzug wird je berechtigter Mahnung eine pauschale Mahngebühr von 5,00€ fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens möglich.
Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann die Verleihung der Artikel nicht gewährleistet werden. Die restlichen 70 % der Mietgebühr sind 4 Wochen vor der Veranstaltung fällig. Soweit keine Sondervereinbarungen bestehen, ist die Kaution 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gesondert auf das Bankkonto von Ninety-6 Eventdesign zu überweisen. Nachberechnungen sind aufgrund von ungeplanten und hohem Arbeitsaufkommen möglich.
2.5 MIETDAUER
Das Mietverhältnis beginnt 1 Werktag vor der Veranstaltung und endet 2 Werktage danach. Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 4 Tagen (Sonntag ausgenommen). Wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden, gibt es keinen Anspruch auf Teilrückerstattung des Mietpreises. Eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Ninety-6 Eventdesign. Gibt der Mieter sämtliche übernommenen Mietgegenstände nicht fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. In diesem Falle wird für jeden weiteren angefangenen Tag eine Gebühr von 25 % des gesamten Mietpreises berechnet.
2.6 ERFÜLLUNGSORT UND GEFAHRENÜBERGANG
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Brazda Gbr in 40882 Ratingen. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die gemieteten Gegenstände durch den Mieter selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person abgeholt und zurückgebracht. Bei Abholung der angemieteten Gegenstände muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Sollte die Lieferung nicht vollständig oder beschädigt sein, muss der Mieter, Ninety-6 Eventdesign beim Empfang der angemieteten Gegenstände unverzüglich informieren. Bei der Übernahme der Artikel an den Mieter beginnt die Haftung des Mieters.
2.7 LIEFERUNG- UND ABHOLSERVICE
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind. Für Liefer- oder Abholservice innerhalb von 100 km wird eine Transportpauschale von 98,00€ zzgl. 1,00€ je gefahrenen Kilometer bis zum Hauseingang/Location berechnet. Für die Abholung in der Nacht (23-6Uhr) wird ein Zuschlag von 250,00€ fällig. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistung übernimmt Ninety-6 Eventdesign gerne gegen gesonderte Berechnung. Sollte es erforderlich sein, dass Ninety-6 Eventdesign Mietgegenstände einsammeln und transportsicher verpacken muss, behält sich Ninety-6 Eventdesign das Recht vor, die dafür aufgewendete Arbeitszeit mit einem Stundensatz von 50,00€/h in Rechnung zu stellen. Bei der Lieferung und Abholung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und die Empfangsbestätigung unterzeichnen. Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters. Am vereinbarten Abholtermin müssen die angemieteten Gegenstände vollständig, sortiert und transportsicher verpackt stehen (der Anlieferung
entsprechend).
2.8 ABHOLUNG UND TRANSPORT DURCH DEN MIETER
Der Mieter muss für einen vorschriftsgemäßen Transport der Mietobjekte Sorge tragen. Die Mietmaterialien müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und die Empfangsbestätigung unterzeichnen. Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters.
2.9 HAFTUNG DER MIETGEGENSTÄNDE
Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden. Ninety-6 Eventdesign haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten. Die angemieteten Gegenstände dienen nur zum Zwecke der Dekoration.
2.10 VERWENDUNG VON KERZEN
• Lassen Sie eine brennende Kerze niemals unbeaufsichtigt.
• Stellen Sie sicher, dass die Kerze außerhalb der Reichweite von Kindern und
Haustieren platziert ist.
• Halten Sie einen Abstand von mindestens 10 cm zwischen brennenden Kerzen
ein.
• Platzieren Sie die Kerze nicht auf oder in der Nähe von leicht entflammbaren
Materialien.
• Vermeiden Sie Zugluft und halten Sie Kerzen fern von Wärmequellen.
• Stellen Sie Kerzen immer senkrecht auf.
• Kürzen Sie den Docht vor dem Anzünden auf etwa 1 cm.
• Ersticken Sie die Flamme, anstatt sie auszublasen.
• Verwenden Sie stets einen geeigneten Kerzenhalter.
• Halten Sie das geschmolzene Wachs frei von Streichhölzern und anderen
Verunreinigungen, um ein Entflammen zu verhindern.
• Nutzen Sie Teelichter nur in Behältern mit ausreichender Luftzufuhr.
• Bewegen Sie eine brennende Kerze nicht.
• Verwenden Sie niemals Flüssigkeiten zum Löschen einer Kerze.
2.11 TRANSPORT/ LIEFERUNG/ ABHOLUNG/ AUFBAU- UND ABBAU (FULL-SERVICE)
Die Transportkosten für die Lieferung und Abholung werden ab dem Lager im Papiermühlenweg 74d, 40882 berechnet. Bei Lieferung und Abholung der Produkte durch uns fällt eine Anfahrtspauschale von 98,00 € (bis 100 km) an, zuzüglich 1,00 € pro gefahrenem Kilometer. Die Brazda GbR übernimmt keine Haftung für verspätete Lieferungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist und mit einem Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen befahren werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, trägt der Kunde die Verantwortung für eventuelle Schäden am Gelände oder an Gebäuden sowie für den zusätzlichen personellen Aufwand bei der Ent- und Verladung. Bei der Buchung des Auf- und Abbaus der Dekoration durch die Brazda GbR wird eine Treppenpauschale von 50,00 € erhoben, wenn die zu dekorierenden Räumlichkeiten nicht stufenlos oder durch einen Fahrstuhl erreichbar sind. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Arbeiten oder zeitliche Verzögerungen, die durch Behinderungen verursacht werden und länger als 15 Minuten dauern, als Wartezeit mit 50,00 € pro Personalstunde zu berechnen.
2.12 FEHLMELDUNGEN, BESCHÄDIGUNGEN, BRUCH
Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden dem Mieter zu Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.Beschädigungen sind unter anderem Brandlöcher, Risse, Kerzenwachs, Stockflecken und ähnliches. Um Stcokflecken zu vermeiden, muss die Mietwäsche vor dem Versand komplett trocken sein. Der Mieter haftet Ninety-6 Eventdesign gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen Ninety-6 Eventdesign geltend machen.
2.13 REINIGUNG
Der Mieter hat die Mietartikel sorgfältig zu behandeln. Bei allen Textilien gelten Wachsflecken, Wachsrückstände, Schimmelflecken, Risse oder Löcher als Beschädigung. Um Schimmelbildung zu vermeiden, müssen Speisereste von Besteck und Tellern vor Rückgabe beseitigt werden. Das Mietmaterial muss trocken in die dafür vorgesehenen Behälter geräumt werden.
Bei verschmutzter/kaputter Dekoration, ist Ninety-6 Eventdesign berechtigt, extra anfallende Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
2.14 ÄNDERUNGEN
Änderungen des Vertrages sind nur dann wirksam, sofern sie durch beide Parteien schriftlich vereinbart worden sind. Wenn die Kapazitäten der Artikel es zulassen, sind Änderungen bis 4 Wochen vor Mietbeginn möglich. Änderungswünsche gelten nur über den schriftlichen E-mail Verkehr.
2.15 STORNIERUNGEN
Der Mieter kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung bedarf der Schriftform. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, Schadensersatz in folgender Höhe zu leisten:
• bei Stornierung nach Vertragsschluss: 30 % der Miethöhe
• bei Stornierung bis 4 Monate vor Mietbeginn: 50 % der Miethöhe
• bei Stornierung bis 2 Monate vor Mietbeginn: 75 % der Miethöhe
• bei Stornierung bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 100 % der Miethöhe
3. GRAFIK UND DESIGN
3.1 VERÖFFENTLICHUNG
Ninety-6 Eventdesign behält sich das Recht vor, an Orten, an den Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotos, Videoaufnahmen, usw. zu machen.
3.2 ABBILDUNGEN UND FOTOS
Abbildungen und Fotos sowohl in Broschüren, Flyern und Internetseiten könnenvon der Wirklichkeit geringfügig abweichen.
3.3 RECHTE VON GELIEFERTEN DATEN
Der Kunde versichert, dass durch die von ihm gelieferten Daten (Texte, Grafiken und Bilder) keine Rechte Dritter sowie Rechtsvorschriften oder Copyrights verletzt werden. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Verletzung von Rechtsvorschriften oder Urheberrechten aus von ihm zur Verfügung gestellten Daten entstehen.
3.4 HAFTUNG DER PERSONALISIERTEN ARTIKELN
Korrekturabzüge sind vom Kunden auf Satz‑, Rechtschreib- und sonstige Fehler zu überprüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. Ninety-6 Eventdesign haftet nicht für Fehler (Text‑, Tipp‑, und Dateifehler), die der Kunde übersehen hat. Geringe Farbabweichungen sind zulässig. Standdifferenzen , Qualitätsschwankungen bedingt durch die technischen Gegebenheiten beim
jeweiligen Papierhersteller oder der unterschiedlichen Druckverfahren können nicht ausgeschlossen werden. Geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung behalten wir uns aufgrund der Herstellungsverfahren (teilweise Handarbeit) vor. Geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen sind aus technischen Gründen bei Druckaufträgen zulässig.
4. URHEBERRECHT
Sämtliche Daten, Informationen, Abbildungen, Bilder und Texte sind durch Urheberrechte und andere Rechte geschützt. Die Daten dürfen weder kopiert, noch vervielfältigt, neu veröffentlicht, versendet oder durch andere Mittel verteilt werden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens Ninety-6 Eventdesign ist keine Verwendung möglich. Bei Verstoß gegen die Urheberrechte behalten wir uns strafrechtliche Schritte vor.
5. DATENSCHUTZ
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine von ihm angegebenen persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung abgespeichert und genutzt werden. Gegebenenfalls können die Daten zur Übersendung von Angeboten und Informationen genutzt werden. Dieser Übersendung kann der Mieter gegenüber Ninety-6 Eventdesign jederzeit schriftlich widersprechen. Eine
Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
6. GÜLTIGKEIT
Diese Bedingungen sind ab dem 01.01.2025 gültig. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die demwirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommen.